Auf dem anarcho-syndikalistischen Nachrichtenportal Syndikalismus.tk erschien am 14. März 2011 eine Erklärung von Folkert Mohrhof, Herausgeber des anarcho-syndikalistischen Magazins „Barrikade“. Hintergrund war die Strafanzeige von Heiner Becker, dem „Rechteinhaber“ an den Werken Rudolf Rockers, die zu Ermittlungsverfahren gegen Syndikalismus.tk, den Herausgeber der Barrikade und das Institut für Syndikalismusforschung führten. Gegen Folkert wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt. Seine Erklärung dazu gebe ich hier wieder. Der Forderung nach Übernahme sämtlicher entstandener Kosten durch die Verursacher des Ermittlungsverfahrens in der FAU Berlin schließe ich mich an.
Martin Veith
Erklärung des Herausgebers der Barrikade
Am 14. März erschien […] eine Erklärung meinerseits unter dem Titel »Wem gehört Rudolf Rocker«, weil der Rechteinhaber Heiner M. Becker eine Strafanzeige wegen der Verletzung seiner Urheberrechte an Rudolf Rocker u.a. gegen mich bei der Staatsanwaltschaft Münster angestrengt hat. Seit gestern liegt mir nun das Schreiben der StA Münster vom 25.10.2011 vor, in dem meiner Anwältin mitgeteilt wird, daß das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt und der „Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg“ verwiesen wurde.
Hierzu erkläre ich:
- Damit haben sich die Anschuldigen des Herrn Heiner Becker gegen mich als haltlos erwiesen.
- Der Informant aus der Berliner FAU/Kultursyndikat ist als Denunziant entlarvt, denn er hat Becker die notwendigen, falschen Informationen geliefert – ob aus Blödheit oder weil er von Becker angestiftet wurde, ist hierbei völlig unerheblich.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat umfängliche Untersuchungen angestellt und das gesamte Umfeld der FAU und der Internet-Plattform „Syndikalismus.tk“ ausgeleuchtet.
Was bleibt? Bösartige Verleumdung, nachweislich falsche Anschuldigungen, unbewiesene Behauptungen – und eine Staatsanwaltschaft, die nun eine dicke Akte über die aktuelle anarchosyndikalistische Szene („Bewegung“) vor sich liegen hat.
Dies hat nun zwar für mich keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen, aber der Schaden für unsere kleine Bewegung ist immens. Aus diesem Grunde verlange ich eine öffentliche Erklärung der FAU Berlin zu diesem Vorgang und die Übernahme sämtlicher Kosten, die durch diese Beschuldigung [strafrechtlich übrigens ebenso relevant lt. §§ 164 und 187 StGB wie eine Verletzung eines angeblichen Urheberrechts] entstanden sind, durch die Verursacher.
Ansonsten bleibt es dabei: weder Heiner M. Becker noch sonstwer hat die Rechte und private Verfügungsgewalt über das literarische und agitatorische Werk von Rudolf Rocker und seiner Frau Milly Wittkop-Rocker!
Folkert Mohrhof
Hamburg, den 30. Oktober 2011



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