“Mehr Druck” – Grußwort für die erste Druckausgabe der „Gaidao“

Das folgende Grußwort wurde für die erste gedruckte Ausgabe der Gaidao (Januar 2013) geschrieben. Sie ist das Monatsmagazin des Forums deutschsprachiger AnarchistInnen.

Mit der ersten Ausgabe im Jahr 2013 hat die Gaidao einen qualitativen Schritt nach vorne gemacht. Ausgehend von dem bisherigen Elektronik-Medium haben ihre MacherInnen sich dazu entschlossen, sie ab sofort auch als gedruckte Ausgabe erscheinen zu lassen. Das ist zu begrüßen. Schließlich können dadurch weitere Menschen erreicht werden, die möglicherweise niemals anarchistische Webseiten im Internet ansteuern würden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Uncategorized

80 Jahre Generalstreik gegen Hitler in Mössingen

mössingen 80 jahre

Bild | Veröffentlicht am von

Neues in Kürze

Nach längerer Zeit hier einmal wieder ein kurzes Update. Zum 98. Todestag des revolutionären Syndikalisten Ștefan Gheorghiu am 19. März erschien auf dem Syfo-Blog eine Erinnerung an ihn. Illustriert wurde sie mit einer Zeichnung des Künstlers Chris Löhmann, die den Titel „Der Agitator” trägt. Diesen Namen erhielt sie in Anlehnung an die Biographie, die Gheorghius Freund und Kampfgefährte Panait Istrati über ihn schreiben wollte. Der Artikel ist ein kurze Zusammenfassung aus einer längeren Untersuchung zu Syndikalismus, Anarchismus und dem Leben und Kampf Ștefan Gheorghius in Rumänien (Grob im Zeitraum von 1880 – 1921/22) an der gearbeitet wird.

Veröffentlicht unter Uncategorized

Urheberrechte von Rudolf Rocker: Erklärung des Barrikade-Herausgebers

Auf dem anarcho-syndikalistischen Nachrichtenportal Syndikalismus.tk erschien am 14. März 2011 eine Erklärung von Folkert Mohrhof, Herausgeber des anarcho-syndikalistischen Magazins „Barrikade“. Hintergrund war die Strafanzeige von Heiner Becker, dem „Rechteinhaber“ an den Werken Rudolf Rockers, die zu Ermittlungsverfahren gegen Syndikalismus.tk, den Herausgeber der Barrikade und das Institut für Syndikalismusforschung führten. Gegen Folkert wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt. Seine Erklärung dazu gebe ich hier wieder. Der Forderung nach Übernahme sämtlicher entstandener Kosten durch die Verursacher des Ermittlungsverfahrens in der FAU Berlin schließe ich mich an.

Martin Veith

Erklärung des Herausgebers der Barrikade

Am 14. März erschien […] eine Erklärung meinerseits unter dem Titel »Wem gehört Rudolf Rocker«, weil der Rechteinhaber Heiner M. Becker eine Strafanzeige wegen der Verletzung seiner Urheberrechte an Rudolf Rocker u.a. gegen mich bei der Staatsanwaltschaft Münster angestrengt hat. Seit gestern liegt mir nun das Schreiben der StA Münster vom 25.10.2011 vor, in dem meiner Anwältin mitgeteilt wird, daß das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt und der „Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg“ verwiesen wurde.

Hierzu erkläre ich:

  1. Damit haben sich die Anschuldigen des Herrn Heiner Becker gegen mich als haltlos erwiesen.
  2. Der Informant aus der Berliner FAU/Kultursyndikat ist als Denunziant entlarvt, denn er hat Becker die notwendigen, falschen Informationen geliefert – ob aus Blödheit oder weil er von Becker angestiftet wurde, ist hierbei völlig unerheblich.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat umfängliche Untersuchungen angestellt und das gesamte Umfeld der FAU und der Internet-Plattform „Syndikalismus.tk“ ausgeleuchtet.

Was bleibt? Bösartige Verleumdung, nachweislich falsche Anschuldigungen, unbewiesene Behauptungen – und eine Staatsanwaltschaft, die nun eine dicke Akte über die aktuelle anarchosyndikalistische Szene („Bewegung“) vor sich liegen hat.

Dies hat nun zwar für mich keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen, aber der Schaden für unsere kleine Bewegung ist immens. Aus diesem Grunde verlange ich eine öffentliche Erklärung der FAU Berlin zu diesem Vorgang und die Übernahme sämtlicher Kosten, die durch diese Beschuldigung [strafrechtlich übrigens ebenso relevant lt. §§ 164 und 187 StGB wie eine Verletzung eines angeblichen Urheberrechts] entstanden sind, durch die Verursacher.

Ansonsten bleibt es dabei: weder Heiner M. Becker noch sonstwer hat die Rechte und private Verfügungsgewalt über das literarische und agitatorische Werk von Rudolf Rocker und seiner Frau Milly Wittkop-Rocker!

Folkert Mohrhof

Hamburg, den 30. Oktober 2011

Veröffentlicht unter Uncategorized | 4 Kommentare

RUDOLF ROCKER SOLL VERSCHWINDEN

RUDOLF ROCKER SOLL VERSCHWINDEN

Erklärung des Instituts für Syndikalismusforschung

Das Institut für Syndikalismusforschung legt seinen Schwerpunkt auf die Erforschung und Begleitung der syndikalistischen Bewegung im deutschsprachigen Raum. Durch eigene ehrenamtliche Fleißarbeit und die Zuarbeit von solidarischen Historikern und Forschern, haben wir seit 2007 eine umfangreiche und stets wachsende Datenbank zur Geschichte der deutschsprachigen syndikalistischen Bewegung aufgebaut – www.syndikalismusforschung.info.

Das Institut unterhält dabei weltweit fruchtbare Korrespondenzen mit zahlreichen Historikern, Publizisten und Forschungseinrichtungen. Jedoch gibt es nicht nur solidarische Forscher. Am 1. Juni 2011 sind alle Texte des bedeutendsten anarcho-syndikalistischen Denkers Rudolf Rocker (1873-1958) aus unserer Datenbank entfernt worden.

Ein gewisser Heiner Becker erhebt ausschließlichen Anspruch auf alle Rechte am literarischen Werk Rudolf Rockers. Leider hat er sich nicht selbst mit uns in Verbindung gesetzt, sondern dies der Staatsanwaltschaft Münster und einem Rechtsanwaltsbüro übertragen. Wir sind der Unterlassungsaufforderung nachgekommen, denn es liegt nicht in unserer Absicht den Geldbeutel eines Kleingeistes zu bedienen – wozu wir anderenfalls gezwungen wären.

Allerdings halten wir Heiner Beckers Vorgehen für unwürdig und inakzeptabel. Wir haben kein Verständnis dafür, dass das literarische Werk Rudolf Rockers durch Besitzansprüche eines Einzelnen der Öffentlichkeit vorenthalten werden soll. Wir halten es für einen Skandal, dass dieser sgn. “Rechteinhaber” es seit 1999 nicht fertig bringt, auch nur ein einziges Buch Rudolf Rockers herauszubringen, geschweige denn sein Gesamtwerk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei ist er offenbar durchaus befähigt andere daran zu hindern.

Wir hoffen, dass dieses Vorgehen, welches einem Vergessen Rudolf Rockers Vorschub leistet, allen mit dem Thema vertrauten Einzelpersonen, Forschungseinrichtungen und auch den Nachkommen Rockers zu Gehör kommt und diese daraus entsprechende Konsequenzen ziehen werden.

Wir erklären uns ausdrücklich mit allen solidarisch, die aufgrund von Rocker-Publikationen durch Klagen betroffen sind.  Rudolf Rocker gehört der progressiven Menschheit und keinem Privatkläger.

Institut für Syndikalismusforschung, Bremen, Juni 2011

Veröffentlicht unter Uncategorized

Solidarität muß praktisch werden

Nach der Veröffentlichung eines „digitalen Raubdrucks“ läuft ein kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen die vermuteten Herausgeber. Im Januar 2010 erschien auf den Seiten des anarcho-syndikalistischen Infoportals „Syndikalismus.tk“ eine elektronische Ausgabe von Rudolf Rockers Text „Anarcho-Syndikalismus“. Diese kleine Schrift war noch nie zuvor im deutschsprachigen Raum erschienen, während sie in Spanien und Großbritannien bereits mehrere Auflagen erzielt hat. Nun trat der „alleinige Besitzer der Nutzungsrechte an Texten und Veröffentlichungen von Rudolf Rocker“, ein Heiner Becker, auf den Plan, und strengte ein Ermittlungsverfahren gegen ins Blaue hinein verdächtigte Genossen aus der anarchistischen und syndikalistischen Bewegung an. Von diesen Ermittlungen ist auch der seit Jahrzehnten in der anarcho-syndikalistischen Bewegung aktive Genosse Folkert Mohrhof in Hamburg betroffen, der fälschlich der Urheberschaft verdächtigt wurde. Alleine für die juristischen Auseinandersetzungen sind Kosten von über 550 Euro entstanden, welche unser Genosse bislang alleine zu tragen hat.

Auch wenn die meisten von uns nicht viel Geld haben, kann doch jeder noch so kleine Beitrag bei der Deckung der Kosten helfen, und zeigen, dass wir solidarisch gegen diesen Angriff zusammenstehen.

Grundsätzlich ist es meine Auffassung, das es kein Monopol und Eigentum an Texten der anarcho-syndikalistischen Bewegung geben kann, die Zeit ihres Bestehens den freien Zugang zu Wissen und Bildung propagierte und praktizierte.

Bitte spendet auf das folgende Konto: 

F. Mohrhof

Netbank (BLZ 200 905 00)

Nr. 80 99 464

Weiter Informationen zu den Ermittlungen finden sich hier und hier. Folgend dokumentiere ich auch die Erklärung von Folkert „Wem gehört Rudolf Rocker“.

Martin Veith

Veröffentlicht unter Uncategorized | Verschlagwortet mit , , , , , | 2 Kommentare

Erklärung des Herausgebers der „Barrikade“: Wem gehört Rudolf Rocker?

Es geistert ja schon seit längerem das Gerücht umher, daß die Rechte an den Texten Rudolf Rockers bei dem einigermaßen bekannten Heiner Becker liegen sollen, weshalb viele Genoss~innen während des letzten Jahrzehnts Abstand davon genommen haben, die Texte eines der wichtigsten Theoretikers des Anarchosyndikalismus neu zu veröffentlichen.

Anfang März teilte Herr Heiner Becker aus Nordwalde meiner Anwältin folgendes mit: »Ich, Heiner Michael Becker, bin Eigner und Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte an allen Werken von Rudolf Rocker und Milly Witkop-Rocker«. (1) Damit waren alle Unklarheiten beseitigt.

Das hilft, vor allem international – was auch immer die entsprechenden Urheber-Ländergesetze besagen. Der Rechte-Inhaber-Anarchist Becker hat „alle Rechte“ an Rudolf Rocker.

Ob er sich jemals juristisch gegen das Yiddisch Book Center (New York) von Steven Spielberg wendet, das in der Digital Yiddish Library ‘seine’ – Rockers – jiddischen Texte frei zum download publiziert? (2) Oder klagt er gegen die Veröffentlichung von Anarcosindicalismo auf Portugiesisch durch brasilianische Genoss~innen? Oder etwa gegen die spanische CNT-Stiftung Fundación Anselmo Lorenzo (FAL) in Madrid oder die spanische CGT oder die schwedische SAC?

Dafür setzte er mit einer Strafanzeige im September 2010 eine kriminalpolizeiliche Ermittlung gegen die Webseite Syndikalismus.tk in Gang, die bis heute nicht beendet ist (ich habe noch immer keine Akteneinsicht wegen »umfangreicher Ermittlungen« erhalten). Gegen mehrere Genossen ermittelt also die Staatsanwaltschaft Münster (in Hamburg z.B. die Abteilung für Cyberkriminalität des LKA gegen mich), ob der Urheberschaft von S.tk – und der Publizierung von Anarcho-Syndikalismus dortselbst im Januar 2010 als pdf-download. Zur Last legt mir Herr Becker und dem „Umfeld der FAU“ auch die Publizierung von Nationalismus und Kultur im Internet gegen Ende 2009. Angeblich haben mich Genoss~innen aus eben diesem „Umfeld“ „als einen der Verantwortlichen“ genannt … (3) Es gab keinerlei Beweise für meine ‘Täterschaft’ – ebensowenig wie eine Rücknahme der falschen Anschuldigung und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die privatrechtliche Aneignung aller Rechte an Rudolf Rocker ist schon abenteuerlich genug. So wird der bekannteste deutschsprachige Theoretiker des internationalen Anarchosyndikalismus für privatkapitalistische Bestrebungen herabgewürdigt – unter dem Deckmantel der ‘Bewahrung des Erbes’ des Genossen Rudolf und seiner Genossin Milly. Als Argument für die Übertragung der Nutzungsrechte führt Herr Becker an, daß Rudolf Rocker sich zeitlebens »darüber aufgeregt habe, daß von [ihm] verfaßte Arbeiten ungefragt und unautorisiert reproduziert und häufig auch verändert wurden«. Aus diesem Grunde übertrug dessen Sohn Fermin – durch einen Schenkungsvertrag vom 3. Juli 1996 – sämtliche Rechte an allen Werken Rockers und seiner Frau an Herrn Becker, zur Wahrung »aller Rechte am literarischen Werk seiner Eltern«.

Es mag nun dahingestellt sein, was ein ‚literarisches Werk’ und was ein agitatorischer Beitrag eines anarchosyndikalistischen Gewerkschafters im Funktionärsstatus der FAUD/AS und/oder der syndikalistischen Internationalen Arbeiter-Assoziation (IAA) gewesen ist: etwa Artikel in der anarchosyndikalistischen Presse, seine – in der Regel programmatischen – Referate auf FAUD- oder IAA-Kongressen, oder die von ihm verfaßten Prinzipienerklärungen für die FAUD, die IAA, oder auch der Föderation Kommunistischer Anarchisten Deutschlands (FKAD). Urheberrechtlich gibt es keinen Unterschied. Niemand darf diese abdrucken – genauso wie ins deutsche (rück)übersetzte Texte aus anderen Sprachen! – es sei denn, er hat die Genehmigung von Herrn Becker.

Seit der durch ein damaliges Mitglied der FAU Hamburg initiierten Wiederveröffentlichung von Rockers philosophisch-historischem Hauptwerk Nationalismus und Kultur im Jahre 1999 hat Beckers Verlag, die Bibliothek Thélème Verlagsgesellschaft mbH, weder eine zweite Auflage dieses Buches noch andere Rocker-Texte herausgegeben. Käuflich erwerben kann man sie auch kaum noch, nicht mal antiquarisch (4). Die groß angekündigte Herausgabe der mehrbändigen Geschichte der Anarchie von Max Nettlau (deren Nutzungsrechteinhaber wohl auch Herr Becker ist) erfolgte ebenfalls bis heute nicht. Da allerdings die Nutzungsrechte 70 Jahre nach dem Tode des Verfassers erlöschen, hat Herr Becker in diesem Falle nur noch bis 2014 den alleinigen Zugriff.

Herr Becker sitzt nun noch bis zum Jahre 2028 auf den Rechten am Werk Rockers und publiziert seit 12 Jahren – nichts. Welchen Grund hat das? Die anarcho-syndikalistische und anarchistische Öffentlichkeit würde das gerne wissen.

Ich möchte ausdrücklich betonen, daß es sich hier nicht um eine private Fehde zwischen mir und Herrn Becker handelt, er ist mir schnurzpiepe

Folkert Mohrhof, Hamburg

• Herausgeber der BARRIKADE – Streitschrift für Anarchosyndikalismus, Unionismus und revolutionären Syndikalismus / Archiv Karl Roche

Historischer Nachsatz:

Alles erinnert übrigens fatal an den Prozeß, den Rudolf Oestreich, der Herausgeber des FKAD-Organs Der Freie Arbeiter, 1928 gegen Rudolf Rocker und den verantwortlichen Redakteur des Syndikalist, Helmut Rüdiger, anstrengte (5). Erich Mühsam kommentierte das damals: »Vielleicht kann der Staat die Dienste des klagenden Anarchisten auf die Dauer brauchen und entsprechend belohnen, nachdem sich erwiesen hat, wie erfolgreich er für die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen aus dem Beutel von Anarchisten zu wirken weiß. Die Naturgeschichte aber ist um die Spezies des Staatsanarchismus bereichert worden.« (6)

(1) Brief Heiner Beckers vom 23.2.2011 (I) an meine Anwältin

(2) http://www.archive.org/search.php?query=Rudolf%20Rocker%20AND%20mediatype%3Atext

(3) Brief Heiner Beckers vom 23.2.2011 (II) an meine Anwältin

(4) Eine Internet-Recherche am 13. 3. 2011 ergab 1. beim ZVAB: zwei Exemplare des Nachdrucks der deutschen Erstausgabe von 1949 durch den Bremer Impuls-Verlag 1977; 2. bei Amazon.de: die Ausgabe des Vita Nova Verlags von 1976; die zweimalige Nennung der Ausgabe der Bibliothek Thélème (1999) hatte den Zusatz: Derzeit nicht verfügbar

(5) siehe Fanal. Anarchistische Monatsschrift. Herausgegeben von Erich Mühsam. Jg. 2: Nr. 9, Juni 1928, S. 215f (Organisatorisches); Nr. 12, September 1928, S. 287f (Entschließung); Jg. 3: Nr. 1, Oktober 1928, S. 23f (Erich Mühsam, Schmach und Schande); Nr. 2, November 1928, S. 48 (Volksbelustigung); Nr. 3, Dezember 1928, S. 68f (Erich Mühsam, Staatsanarchismus); Nr. 4, Januar 1929, S. 91f (Erich Mühsam, Schlußwort zum Falle Oestreich)

(6) Mühsam, Staatsanarchismus, a.a.O., S. 69

Veröffentlicht unter Uncategorized | Verschlagwortet mit , , , , , , , ,